14 km Luftlinie nordwestlich von Heilbronn und 34 km südöstlich von Heidelberg. Bad Rappenau ist eine Stadt im Kraichgau im Nordwesten des Bundeslandes Baden-Württemberg ca
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
21.876 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74906
Vorwahlen
07264, 07066, 07268, 06268, 07266
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bartsmhle, Zimmerhof, Bartsmühle, Zimmerhof
Gemeinde Bad Rappenau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Stadt Bad Rappenau hat am 17.10.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Mühlstraße“, Grombach und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs fand vom 28.10.2024 bis 29.11.2024 statt. Der Bebauungsplan umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Grombach und dient der städtebaulichen Neuordnung des Betriebsgeländes und der nördlich angrenzenden Wohnbebauung, um eine konfliktfreie Nachbarschaft von Gewerbe und Wohnen zu ermöglichen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.