Die Stadt ist ein regional bedeutender Erholungs-, Kur-, Klinik- und Industriestandort
Bundesland
Landkreis
Einwohner
13.266 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31162
Vorwahlen
05063, 05060, 05064
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bergmhle, Maiental, Bergmühle, Maiental
Gemeinde Bad Salzdetfurth – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan in Bad Salzdetfurth umfasst aktuell verschiedene Projekte und Änderungen. Ein wichtiger Aspekt ist die 35. Änderung des Flächennutzungsplans, die die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage außerhalb der Ortslagen ermöglicht, um regenerative Energie zu gewinnen und das Solebad in Detfurth mit Wärme zu versorgen. Diese Biogasanlage soll auf einer Fläche von etwa 2,379 ha östlich von Wesseln entstehen und ist im Bebauungsplan Nr. 3 Biogasanlage Wessel festgelegt.
Zudem gibt es rechtskräftige Bebauungspläne wie den Bebauungsplan Nr. 02 «Wermeierfeld» in Bad Salzdetfurth, der zuletzt geändert wurde.
Aktuelle Entwürfe umfassen auch den Bebauungsplan für die Horstfeldstraße 9, der unter anderem Regelungen für Straßenverkehrsflächen und den Wasserabfluss enthält.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.