Bad Salzdetfurth ist eine rund 13.500 Einwohner zählende Kleinstadt im Landkreis Hildesheim im südlichen Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
13.266 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31162
Vorwahlen
05063, 05060, 05064
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bergmhle, Maiental, Bergmühle, Maiental
Gemeinde Bad Salzdetfurth – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan in Bad Salzdetfurth umfasst aktuell verschiedene Projekte und Änderungen. Ein wichtiger Aspekt ist die 35. Änderung des Flächennutzungsplans, die die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage außerhalb der Ortslagen ermöglicht, um regenerative Energie zu gewinnen und das Solebad in Detfurth mit Wärme zu versorgen. Diese Biogasanlage soll auf einer Fläche von etwa 2,379 ha östlich von Wesseln entstehen und ist im Bebauungsplan Nr. 3 Biogasanlage Wessel festgelegt.
Zudem gibt es rechtskräftige Bebauungspläne wie den Bebauungsplan Nr. 02 «Wermeierfeld» in Bad Salzdetfurth, der zuletzt geändert wurde.
Aktuelle Entwürfe umfassen auch den Bebauungsplan für die Horstfeldstraße 9, der unter anderem Regelungen für Straßenverkehrsflächen und den Wasserabfluss enthält.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.