Die Stadt ist ein regional bedeutender Erholungs-, Kur-, Klinik- und Industriestandort
Bundesland
Landkreis
Einwohner
13.266 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31162
Vorwahlen
05063, 05060, 05064
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bergmhle, Maiental, Bergmühle, Maiental
Gemeinde Bad Salzdetfurth – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan in Bad Salzdetfurth umfasst aktuell verschiedene Projekte und Änderungen. Ein wichtiger Aspekt ist die 35. Änderung des Flächennutzungsplans, die die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage außerhalb der Ortslagen ermöglicht, um regenerative Energie zu gewinnen und das Solebad in Detfurth mit Wärme zu versorgen. Diese Biogasanlage soll auf einer Fläche von etwa 2,379 ha östlich von Wesseln entstehen und ist im Bebauungsplan Nr. 3 Biogasanlage Wessel festgelegt.
Zudem gibt es rechtskräftige Bebauungspläne wie den Bebauungsplan Nr. 02 «Wermeierfeld» in Bad Salzdetfurth, der zuletzt geändert wurde.
Aktuelle Entwürfe umfassen auch den Bebauungsplan für die Horstfeldstraße 9, der unter anderem Regelungen für Straßenverkehrsflächen und den Wasserabfluss enthält.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.