Die Stadt liegt am Südhang des Großen Fallsteins und am rechten Ufer der Ilse
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Landkreis
Harz
Einwohner
11.012 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
, 38835 (Berßel, Bühne, Deersheim, Hessen, Lüttgenrode, Osterode, Osterwieck, Rhoden, Schauen, Veltheim, Wülperode, Zilly),38836 (Dardesheim, Rohrsheim)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
039421, 039422, 039426 (Rohrsheim, Veltheim am Fallstein), 039458
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Osterwieck, Markt 1, 38835 Osterwieck
2. Ordnungsamt Osterwieck, Markt 1, 38835 Osterwieck
3. Standesamt Osterwieck, Markt 1, 38835 Osterwieck
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan „Unter dem Vogelberge 2. Änderung“ für die Ortschaft Dardesheim wurde bekanntgemacht. Dieser Plan ist Teil der jüngsten Entwicklungen in der Stadt Osterwieck und wurde im Amtsblatt der Stadt Osterwieck Nr. 5 vom 8. Juni 2024 veröffentlicht.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.