Bassum (plattdeutsch: Bassen) ist eine Stadt im Landkreis Diepholz in Niedersachsen mit 15.818 Einwohnern.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
16.289 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27211
Vorwahlen
04241, 04248, 04249, 04244
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Albringhausen, Apelstedt, Diek, Dimhausen, Döhren, Eschenhausen, GroßHenstedt, GroßHollwedel, GroßRingmar, Haft, Hassel, Helldiek, Hollwedel, Karrenbruch, Katenkamp, KleinHollwedel, KleinRingmar, Klenkenborstel, Klövenhausen, Kolloge, Lahof, Lowe, Möhlenhof, Nienhaus, Nstedt, Osterbinde, Pannstedt, Schieren, Schorlingborstel, Wedehorn, Wichenhausen, Wiebusch, Albringhausen, Apelstedt, Diek, Dimhausen, Döhren, Eschenhausen, GroßHenstedt, GroßHollwedel
Gemeinde Bassum – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Ein neues Baugebiet in Bramstedt, einem Ortsteil von Bassum, ist im Entstehen. Hier wurden 40.000 qm an der Dorfstraße erworben, auf denen bis zu 50 Wohneinheiten entstehen sollen. Der Bebauungsplan schließt den Einsatz fossiler Brennstoffe zur Beheizung aus und fordert Grün- oder Blühflächen anstelle von Kies- und Schottergärten. Die Grundstücke können zum Festpreis von 133 €/qm erworben werden, inklusive Anliegerkosten und mit geplanter Erschließung durch DSL-Glasfaseranschluss.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.