Syke [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈziːkə] ist eine Stadt in Niedersachsen und Mittelzentrum im Norden des Landkreises Diepholz.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
24.365 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
28857
Vorwahlen
04242, 04240, 04248
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Halbetzen, Hassinghausen, Henstedt, Hillersen, Hoope, Hude, Lindhof, Moosen, Nienstedt, Ramminghausen, Rehrßen, Steimke, Halbetzen, Hassinghausen, Henstedt, Hillersen, Hoope, Hude, Lindhof, Moosen, Nienstedt, Ramminghausen, Rehrßen, Steimke
Adressen:
1. Rathaus Syke, Am Markt 1, 28857 Syke
2. Ordnungsamt Syke, Am Markt 1, 28857 Syke
3. Bürgeramt Syke, Am Markt 1, 28857 Syke
Gemeinde Syke – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.