Januar 1964 durch den Zusammenschluss der ehemals selbständigen Gemeinden Altenbauna, Altenritte, Großenritte und Kirchbauna in der Folge der Ansiedlung eines Werkes der Volkswagen AG im Jahre 1957 in Altenbauna. Baunatal (benannt nach dem Fulda-Nebenfluss Bauna) ist eine Mittelstadt im nordhessischen Landkreis Kassel
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
27.906 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34225
Vorwahlen
0561, 05601, 05665
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Eschbach, Fehrenberg, Gertrudenstift, ImGerott, Eschbach, Fehrenberg, Gertrudenstift, ImGerott
Gemeinde Baunatal – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan für Großenritte Nord wird aufgrund mangelnder Verkaufsbereitschaft der Eigentümer und ökonomischer Bedenken eingestellt.
- Stattdessen wird eine Bebauung von etwa 5 Hektar im Süden von Großenritte, im Gebiet Sommerbachsäcker, vorangetrieben.
- Für eine 1,3 Hektar große Fläche im Süden besteht bereits seit 1988 ein Bebauungsplan, und weitere Flächen westlich und östlich der Sommerbachstraße sind für zukünftige Erweiterungen vorgesehen.
- Die FDP unterstützt die Bebauung im Süden zur Steigerung der Eigentumsquote, während die GRÜNEN ökologische und nachhaltige Bauweisen fordern.
- Die CDU fordert detaillierte Planungen und Berücksichtigung von Verkehrsbelastung, ökologischen Bauweisen und sozialer Infrastruktur.
- Die SPD bleibt neutral und abwartend bis detaillierte Planungen vorliegen.
- Bürgermeister Henry Richter betont die Bedeutung eines ausgewogenen Wohnraumangebots und priorisiert die Innenentwicklung und Nutzung von Baulücken.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.