Baunatal (benannt nach dem Fulda-Nebenfluss Bauna) ist eine Mittelstadt im nordhessischen Landkreis Kassel. Januar 1964 durch den Zusammenschluss der ehemals selbständigen Gemeinden Altenbauna, Altenritte, Großenritte und Kirchbauna in der Folge der Ansiedlung eines Werkes der Volkswagen AG im Jahre 1957 in Altenbauna
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
27.906 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34225
Vorwahlen
0561, 05601, 05665
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Eschbach, Fehrenberg, Gertrudenstift, ImGerott, Eschbach, Fehrenberg, Gertrudenstift, ImGerott
Gemeinde Baunatal – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan für Großenritte Nord wird aufgrund mangelnder Verkaufsbereitschaft der Eigentümer und ökonomischer Bedenken eingestellt.
- Stattdessen wird eine Bebauung von etwa 5 Hektar im Süden von Großenritte, im Gebiet Sommerbachsäcker, vorangetrieben.
- Für eine 1,3 Hektar große Fläche im Süden besteht bereits seit 1988 ein Bebauungsplan, und weitere Flächen westlich und östlich der Sommerbachstraße sind für zukünftige Erweiterungen vorgesehen.
- Die FDP unterstützt die Bebauung im Süden zur Steigerung der Eigentumsquote, während die GRÜNEN ökologische und nachhaltige Bauweisen fordern.
- Die CDU fordert detaillierte Planungen und Berücksichtigung von Verkehrsbelastung, ökologischen Bauweisen und sozialer Infrastruktur.
- Die SPD bleibt neutral und abwartend bis detaillierte Planungen vorliegen.
- Bürgermeister Henry Richter betont die Bedeutung eines ausgewogenen Wohnraumangebots und priorisiert die Innenentwicklung und Nutzung von Baulücken.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.