Baunatal (benannt nach dem Fulda-Nebenfluss Bauna) ist eine Mittelstadt im nordhessischen Landkreis Kassel. Januar 1964 durch den Zusammenschluss der ehemals selbständigen Gemeinden Altenbauna, Altenritte, Großenritte und Kirchbauna in der Folge der Ansiedlung eines Werkes der Volkswagen AG im Jahre 1957 in Altenbauna
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
27.906 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34225
Vorwahlen
0561, 05601, 05665
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Eschbach, Fehrenberg, Gertrudenstift, ImGerott, Eschbach, Fehrenberg, Gertrudenstift, ImGerott
Gemeinde Baunatal – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan für Großenritte Nord wird aufgrund mangelnder Verkaufsbereitschaft der Eigentümer und ökonomischer Bedenken eingestellt.
- Stattdessen wird eine Bebauung von etwa 5 Hektar im Süden von Großenritte, im Gebiet Sommerbachsäcker, vorangetrieben.
- Für eine 1,3 Hektar große Fläche im Süden besteht bereits seit 1988 ein Bebauungsplan, und weitere Flächen westlich und östlich der Sommerbachstraße sind für zukünftige Erweiterungen vorgesehen.
- Die FDP unterstützt die Bebauung im Süden zur Steigerung der Eigentumsquote, während die GRÜNEN ökologische und nachhaltige Bauweisen fordern.
- Die CDU fordert detaillierte Planungen und Berücksichtigung von Verkehrsbelastung, ökologischen Bauweisen und sozialer Infrastruktur.
- Die SPD bleibt neutral und abwartend bis detaillierte Planungen vorliegen.
- Bürgermeister Henry Richter betont die Bedeutung eines ausgewogenen Wohnraumangebots und priorisiert die Innenentwicklung und Nutzung von Baulücken.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.