Bendorf ist eine verbandsfreie Stadt im Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz und liegt rechtsrheinisch zwischen Koblenz und Neuwied.
Bundesland
Landkreis
Mayen-Koblenz
Einwohner
16.962 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56170
Vorwahlen
02622, 02601 (Stromberg)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Albrechtshof, Bendorferfeld, Concordiahtte, Hartmannsmhle, ImSayntal, Keller, KretzersMhle, Lohmhle, Meisenhof, Albrechtshof, Bendorferfeld, Concordiahütte, Hartmannsmühle, Hedwig-Dransfeld-Haus, ImSayntal, Keller, KretzersMühle, Lohmühle, Meisenhof
Gemeinde Bendorf – Öffnungszeiten
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Der Stadtrat der Stadt Bendorf hat am 10.09.2024 den Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan für das „Jakob van Hoddis Quartier“ beschlossen. Dies umfasst den Neubau eines Rathauses, Nachnutzung des innerstädtischen Bereichs für Wohnen, Dienstleistungen, medizinische Versorgung und Betreuungseinrichtungen. Im östlichen Teilbereich sollen Flächen für einen Lebensmittelmarkt und ein Kerngebiet gemäß § 7 BauNVO festgesetzt werden. Eine Veränderungssperre und eine Vorkaufsrechtssatzung wurden ebenfalls beschlossen, um die Planung zu sichern.
Zudem wurde in der Sitzung am 17.09.2024 der Bebauungsplanentwurf „Unter dem Neubergsweg“ beschlossen, der die Wiedernutzbarmachung einer brachliegenden Fabrikfläche für Wohnbebauung vorsieht.
Für das Wenigerbachtal steht der Beschluss über einen neuen Bebauungsplan an, der Regenrückhaltebecken, die Erneuerung des bestehenden Kanals und die Installation von Wasserrückhaltevorrichtungen umfasst, um auf die Klimaveränderungen zu reagieren.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.