Als Mittelzentrum des südlichen Teiles des Landkreises Berchtesgadener Land gehört es regionalplanerisch zur Planungsregion Südostoberbayern, in der die Kreisstadt Bad Reichenhall gemeinsam mit Freilassing das nächste Oberzentrum bildet; das grenznahe österreichische Salzburg nimmt teilweise oberzentrale Funktionen wahr
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Berchtesgadener Land
Einwohner
7624 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83471
Vorwahl
08652
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
AmEtzerschlößl, Anzenbach, Au, Faselsberg, Hintergern, Hinterschönau, Königssee, Landschellenberg, MariaGern, Metzenleiten, Mitterbach, Obergern, Obersalzberg, Oberschönau, Resten, Salzberg, StBartholomä, Schwöb, Unterau, Untersalzberg, Unterschönau, Vordergern, AmEtzerschlößl, Anzenbach, Au, Faselsberg, Hintergern, Hinterschönau, Königssee, Landschellenberg, MariaGern, Metzenleiten, Mitterbach, Obergern, Obersalzberg, Oberschönau, Resten, Salzberg, StBartholomä, Schwöb
Gemeinde Berchtesgaden – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Berchtesgaden und umliegenden Gemeinden gibt esSeveral Neuerungen und Verfahren im Bereich der Bebauungspläne:
- In der Gemeinde Bischofswiesen wurde der Beschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Oberkälberstein“ und zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 „Oberkälberstein“ gefasst, um eine städtebauliche Entwicklung für ein Wohngebiet zu ermöglichen.
- Im Markt Teisendorf wird der Bebauungsplan „5. Änderung Bebauungsplan Gewerbegebiet am Bahnhof“ geändert, um die Nachfrage an Gewerbeflächen zu decken und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Der Planentwurf wurde öffentlich ausgelegt.
- In Freilassing wird der Bebauungsplan „Mitterfeld mit Kirch- und Stadtplatz“ geändert, um nicht mehr sanierungswürdige Gebäude abzubrechen und durch Neubauten zu ersetzen, insbesondere für Einkommensschwächere, Familien, Senioren und andere Bevölkerungsgruppen.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.