Berchtesgaden ist ein Markt im Landkreis Berchtesgadener Land im äußersten Südosten Oberbayerns
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Berchtesgadener Land
Einwohner
7624 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83471
Vorwahl
08652
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
AmEtzerschlößl, Anzenbach, Au, Faselsberg, Hintergern, Hinterschönau, Königssee, Landschellenberg, MariaGern, Metzenleiten, Mitterbach, Obergern, Obersalzberg, Oberschönau, Resten, Salzberg, StBartholomä, Schwöb, Unterau, Untersalzberg, Unterschönau, Vordergern, AmEtzerschlößl, Anzenbach, Au, Faselsberg, Hintergern, Hinterschönau, Königssee, Landschellenberg, MariaGern, Metzenleiten, Mitterbach, Obergern, Obersalzberg, Oberschönau, Resten, Salzberg, StBartholomä, Schwöb
Gemeinde Berchtesgaden – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Berchtesgaden und umliegenden Gemeinden gibt esSeveral Neuerungen und Verfahren im Bereich der Bebauungspläne:
- In der Gemeinde Bischofswiesen wurde der Beschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Oberkälberstein“ und zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 „Oberkälberstein“ gefasst, um eine städtebauliche Entwicklung für ein Wohngebiet zu ermöglichen.
- Im Markt Teisendorf wird der Bebauungsplan „5. Änderung Bebauungsplan Gewerbegebiet am Bahnhof“ geändert, um die Nachfrage an Gewerbeflächen zu decken und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Der Planentwurf wurde öffentlich ausgelegt.
- In Freilassing wird der Bebauungsplan „Mitterfeld mit Kirch- und Stadtplatz“ geändert, um nicht mehr sanierungswürdige Gebäude abzubrechen und durch Neubauten zu ersetzen, insbesondere für Einkommensschwächere, Familien, Senioren und andere Bevölkerungsgruppen.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.