Als Mittelzentrum des südlichen Teiles des Landkreises Berchtesgadener Land gehört es regionalplanerisch zur Planungsregion Südostoberbayern, in der die Kreisstadt Bad Reichenhall gemeinsam mit Freilassing das nächste Oberzentrum bildet; das grenznahe österreichische Salzburg nimmt teilweise oberzentrale Funktionen wahr
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Berchtesgadener Land
Einwohner
7624 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83471
Vorwahl
08652
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
AmEtzerschlößl, Anzenbach, Au, Faselsberg, Hintergern, Hinterschönau, Königssee, Landschellenberg, MariaGern, Metzenleiten, Mitterbach, Obergern, Obersalzberg, Oberschönau, Resten, Salzberg, StBartholomä, Schwöb, Unterau, Untersalzberg, Unterschönau, Vordergern, AmEtzerschlößl, Anzenbach, Au, Faselsberg, Hintergern, Hinterschönau, Königssee, Landschellenberg, MariaGern, Metzenleiten, Mitterbach, Obergern, Obersalzberg, Oberschönau, Resten, Salzberg, StBartholomä, Schwöb
Gemeinde Berchtesgaden – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Berchtesgaden und umliegenden Gemeinden gibt esSeveral Neuerungen und Verfahren im Bereich der Bebauungspläne:
- In der Gemeinde Bischofswiesen wurde der Beschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Oberkälberstein“ und zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 „Oberkälberstein“ gefasst, um eine städtebauliche Entwicklung für ein Wohngebiet zu ermöglichen.
- Im Markt Teisendorf wird der Bebauungsplan „5. Änderung Bebauungsplan Gewerbegebiet am Bahnhof“ geändert, um die Nachfrage an Gewerbeflächen zu decken und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Der Planentwurf wurde öffentlich ausgelegt.
- In Freilassing wird der Bebauungsplan „Mitterfeld mit Kirch- und Stadtplatz“ geändert, um nicht mehr sanierungswürdige Gebäude abzubrechen und durch Neubauten zu ersetzen, insbesondere für Einkommensschwächere, Familien, Senioren und andere Bevölkerungsgruppen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.