Kamen (niederdeutsch: Kaomen) ist eine nordrhein-westfälische Hansestadt des östlichen Ruhrgebietes und gehört zum Kreis Unna
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
42.544 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59174
Vorwahl
02307
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Derne, Derne
Adressen:
1. Stadt Kamen - Rathausplatz 1, 59174 Kamen
2. Kreis Unna - Lindenplatz 1, 59425 Unna
3. Agentur für Arbeit Unna - Bahnhofstraße 38, 59423 Unna
Gemeinde Kamen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Stadt Kamen hat den Bebauungsplan Nr. 07 Ka-SK „Buschweg“ beschlossen, der die Neuausweisung von Bauflächen für den Neubau von Einfamilienhäusern am westlichen Ortsrand von Südkamen vorsieht. Das Projekt umfasst 28 neue Wohneinheiten, darunter 3 Doppelhäuser und 22 freistehende Einfamilienhäuser, und integriert bestehende Gebäude. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren wurde durchgeführt. Die Umweltprüfung und der Umweltbericht sind Teil der Begründung des Bebauungsplans.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.