Sie gehört zur Region Stuttgart (bis 1992 Region Mittlerer Neckar) und zur europäischen Metropolregion Stuttgart. Besigheim ist eine Kleinstadt im Landkreis Ludwigsburg etwa 25 Kilometer nördlich von Stuttgart
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
12.772 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74354
Vorwahl
07143
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Husarenhof, Husarenhof
Gemeinde Besigheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Besigheimer Gemeinderat hat dem städtebaulichen Entwurf für das Neubaugebiet Luisenhöfe auf dem Areal der Alten Ziegelei zugestimmt, jedoch mit Einschränkungen für den Investor. Die Firma Layher plant dort ein Wohnquartier für mehrere Hundert Menschen zu bauen, was im Ort nicht unumstritten ist. Eine Infoveranstaltung im November und eine Gemeinderatssitzung im Dezember 2023 zeigten das große Interesse und die Diskussionen der Bürger.
Der rechtwirksame Flächennutzungsplan 2020-2035 weist für das Plangebiet eine Wohnbaufläche aus.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.