Bestwig ist eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen, die zum Hochsauerlandkreis gehört
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Hochsauerlandkreis
Einwohner
10.556 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59909
Vorwahlen
02904, 02905
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Alfert, Berlar, Borghausen, Föckinghausen, Gellinghausen, Grimlinghausen, Haardt, Halbeswig, Pochwerke, Sengershausen, Valme, Wiggeringhausen, Alfert, Berlar, Borghausen, Föckinghausen, Gellinghausen, Grimlinghausen, Haardt, Halbeswig, Pochwerke, Sengershausen, Valme, Wiggeringhausen
Gemeinde Bestwig – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Bestwig wird der Flächennutzungsplan in seiner 6. Änderung geändert, um den Ausbau von Erneuerbaren Energien zu ermöglichen. Geplant ist die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage südlich der Fahrbahn der A46 im Bereich Alfert. Der Änderungsbereich wird von einer Darstellung als Waldfläche und Landwirtschaftsfläche in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaik-Freiflächenanlage geändert. Dies soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans schaffen und den Klimaschutzzielen entsprechen.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.