Weite Teile des Gemeindegebiets sind als großräumiges Natur- oder Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Hochsauerlandkreis
Einwohner
10.556 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59909
Vorwahlen
02904, 02905
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Alfert, Berlar, Borghausen, Föckinghausen, Gellinghausen, Grimlinghausen, Haardt, Halbeswig, Pochwerke, Sengershausen, Valme, Wiggeringhausen, Alfert, Berlar, Borghausen, Föckinghausen, Gellinghausen, Grimlinghausen, Haardt, Halbeswig, Pochwerke, Sengershausen, Valme, Wiggeringhausen
Gemeinde Bestwig – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Bestwig wird der Flächennutzungsplan in seiner 6. Änderung geändert, um den Ausbau von Erneuerbaren Energien zu ermöglichen. Geplant ist die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage südlich der Fahrbahn der A46 im Bereich Alfert. Der Änderungsbereich wird von einer Darstellung als Waldfläche und Landwirtschaftsfläche in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaik-Freiflächenanlage geändert. Dies soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans schaffen und den Klimaschutzzielen entsprechen.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.