Bestwig ist eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen, die zum Hochsauerlandkreis gehört
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Hochsauerlandkreis
Einwohner
10.556 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59909
Vorwahlen
02904, 02905
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Alfert, Berlar, Borghausen, Föckinghausen, Gellinghausen, Grimlinghausen, Haardt, Halbeswig, Pochwerke, Sengershausen, Valme, Wiggeringhausen, Alfert, Berlar, Borghausen, Föckinghausen, Gellinghausen, Grimlinghausen, Haardt, Halbeswig, Pochwerke, Sengershausen, Valme, Wiggeringhausen
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:30
Dienstag: 08:30 - 12:30
Mittwoch: 08:30 - 12:30
Donnerstag: 08:30 - 12:30
Freitag: 08:30 - 12:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Bestwig wird der Flächennutzungsplan in seiner 6. Änderung geändert, um den Ausbau von Erneuerbaren Energien zu ermöglichen. Geplant ist die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage südlich der Fahrbahn der A46 im Bereich Alfert. Der Änderungsbereich wird von einer Darstellung als Waldfläche und Landwirtschaftsfläche in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaik-Freiflächenanlage geändert. Dies soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans schaffen und den Klimaschutzzielen entsprechen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.