Bobenheim-Roxheim ist eine verbandsfreie Gemeinde mit mehr als 10.000 Einwohnern im Rhein-Pfalz-Kreis in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Rhein-Pfalz-Kreis
Einwohner
10.075 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67240
Vorwahl
06239
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Bobenheim-Roxheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gewerbeverein Bobenheim-Roxheim unterstützt die Erschließung eines neuen Baugebiets südlich des Globus, das seit den 2000er Jahren diskutiert wird. Ein grundlegender Beschluss hierzu wurde im Sommer 2019 vom Gemeinderat gefasst. Die Entwicklung des Gebiets soll ohne Konflikte mit der Umgehungsstraßenplanung erfolgen. Es wird mit einem Anwachsen der Einwohnerzahl von 1.500 bis 2.500 Neubürgern gerechnet. Die Erschließung des Neubaugebiets soll zu einer Entlastung der viel befahrenen L 520, einer Verbesserung der Verkehrssicherheit und einer Erweiterung des ÖPNV, einschließlich eines zweiten S-Bahn-Haltepunkts, führen. Zudem besteht eine hohe Nachfrage nach Wohnraum in der Gemeinde.
Ein weiterer Bebauungsplan betrifft die 25. Änderung des Bebauungsplans "Tbpl III Nördlich der Industriestraße" in der Breslauer und Allensteiner Straße, der allgemeine Wohngebiete (WA) festsetzt und detaillierte bauplanungsrechtliche Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften und Empfehlungen enthält.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.