Borchen ist eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen, Deutschland und gehört zum Kreis Paderborn.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
13.533 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
33178
Vorwahlen
05251, 05292, 05293
Adresse der Gemeinde
Website
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Stadtplanungsausschuss in Borchen selbst hat keine spezifischen neuesten Nachrichten zu Bebauungsplänen veröffentlicht, aber hier sind einige aktuelle Entwicklungen:
- Es gibt mehrere laufende Bauleitplanverfahren in Borchen, wie z.B. die 55. Änderung des Flächennutzungsplans in Kirchborchen und der Bebauungsplan Nr. 62 „Über’m Kösterberg“ in Kirchborchen.
- Weitere Änderungen und Neuaufstellungen von Bebauungsplänen, wie der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Limberg II“ in Kirchborchen und der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 54 „Unterm Hessenberg“ in Nordborchen, sind im Gange.
- Die Gemeinde Borchen beteiligt die Öffentlichkeit bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen durch frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und öffentliche Auslegung.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.