Brechen ist eine Gemeinde im mittelhessischen Landkreis Limburg-Weilburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Limburg-Weilburg
Einwohner
6491 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
65611
Vorwahlen
06438, 06483
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Gemeinde Brechen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Brechen hat die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neubaugebiet Mergel“ beschlossen, um den nördlichen Bereich von einem Mischgebiet in ein Urbanes Gebiet umzuwandeln. Dies soll die zulässige Nutzungsmischung flexibilisieren, potenzielle immissionsschutzrechtliche Konflikte vermeiden und die Nutzungsintensität des Baufeldes erhöhen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst Flurstücke 82, 83 und 84 in der Gemarkung Oberbrechen und betrifft eine Fläche von etwa 0,5 Hektar, die derzeit als landwirtschaftliche Nutzfläche genutzt wird. Die Planung ist an die Ziele der Raumordnung angepasst und basiert auf dem rechtskräftigen Bebauungsplan von 2022.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.