Bruchhausen-Vilsen (plattdeutsch: Brooksen-Vilsen) [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈfɪlzn̩] ist ein Flecken im Landkreis Diepholz in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
9109 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27305
Vorwahl
04252
Adresse derFleckenverwaltung
Website
Ortsteile
Behlmer, Behrelsen, Berxen, Bruchhöfen, Caroley, Dahrelsen, Hache, Nenndorf, Ochtmannien, Oesedum, Otersen, Schaapsen, Scholen, Snder, VilserHeide, Voßberg, Weseloh, Wrissenberg, Behlmer, Behrelsen, Berxen, Bruchhöfen, Caroley, Dahrelsen, Hache, Nenndorf, Ochtmannien, Oesedum, Otersen, Schaapsen, Scholen, Sünder, VilserHeide, Voßberg, Weseloh, Wrissenberg
Gemeinde Bruchhausen-Vilsen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Planungsausschuss der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen hat sich einstimmig für plusieurs Flächennutzungsplanänderungen ausgesprochen. Diese umfassen den Bau eines Netto-Markts in Asendorf, trotz Kritik von Einwohnern, die einen bestehenden Laden bevorzugen. Weitere Änderungen betreffen die Erweiterung des Gewerbegebiets in Schwarme, die Sicherung eines Standorts für einen Schlossereibetrieb an der Beppener Straße, die Schaffung von Bauplätzen in der Gemarkung An der Heide und die planungsrechtliche Absicherung eines Geflügelmastbetriebs am Moor. Zudem wurde angekündigt, dass es im kommenden Jahr eine öffentliche Beratung zur Erweiterung der Windenergieanlage in Uenzen geben wird, sobald der Flecken einen entsprechenden Antrag stellt.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.