Bruchhausen-Vilsen (plattdeutsch: Brooksen-Vilsen) [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈfɪlzn̩] ist ein Flecken im Landkreis Diepholz in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
9109 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27305
Vorwahl
04252
Adresse derFleckenverwaltung
Website
Ortsteile
Behlmer, Behrelsen, Berxen, Bruchhöfen, Caroley, Dahrelsen, Hache, Nenndorf, Ochtmannien, Oesedum, Otersen, Schaapsen, Scholen, Snder, VilserHeide, Voßberg, Weseloh, Wrissenberg, Behlmer, Behrelsen, Berxen, Bruchhöfen, Caroley, Dahrelsen, Hache, Nenndorf, Ochtmannien, Oesedum, Otersen, Schaapsen, Scholen, Sünder, VilserHeide, Voßberg, Weseloh, Wrissenberg
Gemeinde Bruchhausen-Vilsen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Planungsausschuss der Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen hat sich einstimmig für plusieurs Flächennutzungsplanänderungen ausgesprochen. Diese umfassen den Bau eines Netto-Markts in Asendorf, trotz Kritik von Einwohnern, die einen bestehenden Laden bevorzugen. Weitere Änderungen betreffen die Erweiterung des Gewerbegebiets in Schwarme, die Sicherung eines Standorts für einen Schlossereibetrieb an der Beppener Straße, die Schaffung von Bauplätzen in der Gemarkung An der Heide und die planungsrechtliche Absicherung eines Geflügelmastbetriebs am Moor. Zudem wurde angekündigt, dass es im kommenden Jahr eine öffentliche Beratung zur Erweiterung der Windenergieanlage in Uenzen geben wird, sobald der Flecken einen entsprechenden Antrag stellt.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.