Die Gemeinde Martfeld (plattdeutsch: Mattfeld) gehört zur Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen im niedersächsischen Landkreis Diepholz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
2817 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27327
Vorwahl
04255
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Brandheide, Bngelshausen, Heide, Hollen, Hoyaerweide, Hustedt, Kleinenborstel, Loge, Normannshausen, Tuschendorf, Brandheide, Büngelshausen, Heide, Hollen, Hoyaerweide, Hustedt, Kleinenborstel, Loge, Normannshausen, Tuschendorf
Adressen:
1. Gemeindebüro Martfeld
Am Markt 1
27327 Martfeld
2. Ordnungsamt Martfeld
Am Markt 1
27327 Martfeld
3. Bauamt Martfeld
Am Markt 1
27327 Martfeld
Gemeinde Martfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.