Bruchköbel ist eine Stadt im osthessischen Main-Kinzig-Kreis.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Kinzig-Kreis
Einwohner
20.602 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63486
Vorwahlen
06181, 06185 (Butterstadt), 06183 (Oberissigheim)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bruchköbel – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Grundschule im Bruchköbeler Stadtteil Roßdorf soll an einen neuen Standort 300 Meter weiter östlich verlegt werden, um den Schülern mehr Platz und bessere Bedingungen zu bieten. Dazu soll der Bebauungsplan angepasst werden, und Bürger können ab einem bestimmten Datum online und vor Ort ihre Meinung dazu abgeben.
Es gibt auch Beschlussvorlagen für verschiedene Bebauungspläne in Bruchköbel, wie den Bebauungsplan „Alter Festplatz“ und andere städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen, die in den kommenden Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung diskutiert werden sollen.
Zudem sind verschiedene andere städtebauliche und haushaltsrelevante Beschlüsse für das Haushaltsjahr 2025 geplant, einschließlich des Investitionsprogramms für die Haushaltsjahre 2024 bis 2028 und der Ergebnis- und Finanzplanung.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.