Bruckmühl ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Rosenheim
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
16.724 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83052
Vorwahl
08062
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Bergham, Breitenberg, Buchen, Ebersberg, Ginsham, Götting, Heufeldmühle, Hirschberg, Högling, Holzham, Hornau, Jenkofen, KirchdorfaHaunpold, Linden, Maxhofen, Mittenkirchen, Nacken, Noderwiechs, Oberholzham, Oberleiten, Oberstaudhausen, Oberwall, Oed, Orthofen, Ried, Sonnenleiten, Sonnenwiechs, Stachöd, Thalham, Unterholzham, Unterleiten, Unterstaudhausen, Unterwall, Voglried, Waith, Weidach, Weihenlinden, Wiechs
Gemeinde Bruckmühl – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Bruckmühl betreffen vor allem die Änderungen und Ergänzungen im Baugesetzbuch (BauGB) sowie die spezifischen Verfahrensregeln.
- Die Vorschrift des § 13b BauGB zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens in Ortsrandlagen wurde zum 01.01.2024 aufgrund von Unvereinbarkeit mit Unionsrecht außer Kraft gesetzt.
- Ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB kann unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden, einschließlich Erleichterungen bei der Umweltprüfung und dem naturschutzrechtlichen Ausgleich.
- Bebauungsplanverfahren, die vor dem 31.01.2022 förmlich eingeleitet wurden, können unter bestimmten Bedingungen bis zum 31.12.2024 abgeschlossen werden.
- Der Satzungsbeschluss für Bebauungspläne muss bis zum 31.12.2024 gefasst werden, um die entsprechenden Erleichterungen zu nutzen.
- Die Veröffentlichung und Beteiligung von Bürgern und Behörden erfolgt weiterhin gemäß den Vorgaben des BauGB, einschließlich der öffentlichen Auslegung und der elektronischen Bereitstellung der Unterlagen.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.