Brunsbüttel liegt an der Mündung des Nord-Ostsee-Kanals in die Elbe und ist Standort des bedeutendsten Seehafens an der Westküste des nördlichsten Bundeslandes
Bundesland
Kreis
Dithmarschen
Einwohner
12.381 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25541
Vorwahlen
04851, 04852, 04855
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altenhafen, Belmermoor, Brunsbütteleraltenkoog, Diekshörn, Groden, Hermannshof, Josenburg, Mühlenstraßen, Nordhusen, Nordorf, Ohlen, Osterbelmhusen, Ostermoor, Sösmenhusen, Westerbelmhusen, Westerbüttel, Zweidorf
Gemeinde Brunsbüttel – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Brunsbüttel betreffen den Bebauungsplan Nr. 93 für das Gewerbegebiet nördlich der Westerbütteler Straße. Dieses Gebiet, etwa 6,38 ha groß, soll als Gewerbegebiet überplant werden, um weitere Flächen für kleine und mittlere Gewerbebetriebe, insbesondere in Richtung Businesspark oder Technologiezentrum mit dem Schwerpunkt Erneuerbare Energien, bereitzustellen. Die Erschließung soll über den angrenzenden Teil der Westerbütteler Straße erfolgen. Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat bestätigt, dass gegen diesen Bebauungsplan grundsätzlich keine Bedenken bestehen, insbesondere stehen Ziele der Raumordnung den verfolgten Planungszielen nicht entgegen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.