Bubenreuth ist eine Gemeinde im mittelfränkischen Landkreis Erlangen-Höchstadt und gilt als Zentrum des fränkischen Streich- und Zupfinstrumentenbaus.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Erlangen-Höchstadt
Einwohner
4504 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91088
Vorwahl
09131
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Bubenreuth – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat von Bubenreuth hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 5/30 "Alter Tennisplatz" in der Fassung vom 20. Juli 2021 als Satzung beschlossen. Dieser Plan ermöglicht die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 40 Wohneinheiten auf dem Gelände des alten Tennisplatzes in der Frankenstraße, um dem hohen Bedarf an Wohnungen im Geschosswohnungsbau zu entsprechen.
Der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich und wurde ortsüblich bekanntgemacht. Die Planunterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.
Zudem ist eine Neuordnung der Verkehrsführung der Frankenstraße und eine Bewertung nicht mehr benötigter Grundstücke im Rahmen des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts "Bubenreuth 4.0" geplant.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.