Bubenreuth ist eine Gemeinde im mittelfränkischen Landkreis Erlangen-Höchstadt und gilt als Zentrum des fränkischen Streich- und Zupfinstrumentenbaus.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Erlangen-Höchstadt
Einwohner
4504 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91088
Vorwahl
09131
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Bubenreuth – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat von Bubenreuth hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 5/30 "Alter Tennisplatz" in der Fassung vom 20. Juli 2021 als Satzung beschlossen. Dieser Plan ermöglicht die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 40 Wohneinheiten auf dem Gelände des alten Tennisplatzes in der Frankenstraße, um dem hohen Bedarf an Wohnungen im Geschosswohnungsbau zu entsprechen.
Der Bebauungsplan ist rechtsverbindlich und wurde ortsüblich bekanntgemacht. Die Planunterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.
Zudem ist eine Neuordnung der Verkehrsführung der Frankenstraße und eine Bewertung nicht mehr benötigter Grundstücke im Rahmen des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts "Bubenreuth 4.0" geplant.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.