Böhlen ist eine Stadt südlich von Leipzig im Landkreis Leipzig, Sachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
6701 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
04564
Vorwahlen
034206034299 (Großdeuben)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Böhlen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Böhlen, Neukieritzsch und Rötha haben Beschlüsse zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Energiepark Witznitz“ gefasst. Der Vorhabenträger, MOVE ON Energy GmbH, hat sich vertraglich zur Planung und Durchführung des Vorhabens verpflichtet und übernimmt die Erschließungskosten. Die Kommunen ändern ihre Flächennutzungspläne in einem Parallelverfahren. Eine Umweltprüfung wurde durchgeführt, um die relevanten Umweltbelange zu berücksichtigen.
Zusätzlich wurde für den Bebauungsplan „Pohlersfeld“ in Böhlen eine zweite Änderung beschlossen, um die Verkaufsfläche eines Lidl-Marktes zu erweitern und bauplanungsrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen zu schaffen. Diese Änderung umfasst die Ausweisung von Sondergebietsflächen und berücksichtigt Umweltbelange wie Schallimmissionen und Bodenversiegelung.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.