Neuendettelsau (Aussprache: Neuen-dettels-Au, umgangssprachlich: „Deddlsa“, früher auch „Beddlhē“) ist eine Gemeinde im Landkreis Ansbach in Mittelfranken.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
7981 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91564
Vorwahlen
09874, 09871, 09872
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aich, Altendettelsau, Bechhofen, Birkenhof, Geichsenhof, Haag, Jakobsruh, Mausendorf, Mausenmhle, Mhlhof, Reuth, Schlauersbach, Steinhof, Steinmhle, Aich, Altendettelsau, Bechhofen, Birkenhof, Geichsenhof, Haag, Jakobsruh, Mausendorf, Mausenmühle, Mühlhof, Reuth, Schlauersbach, Steinhof, Steinmühle
Adressen:
1. Markt Neuendettelsau, Hauptstraße 1, 91564 Neuendettelsau
2. Landratsamt Ansbach, Residenzstraße 2, 91522 Ansbach
3. Finanzamt Ansbach, Wachsbleiche 3, 91522 Ansbach
Gemeinde Neuendettelsau – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.