Neudrossenfeld ist eine Gemeinde im Landkreis Kulmbach (Regierungsbezirk Oberfranken).
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
3767 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95512
Vorwahl
09203
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aichen, Altdrossenfeld, Brcklein, Drrwiesen, Eberhardtsreuth, Eichberg, Grauenthal, Hirschgrndlein, Hörethshof, Hornungsreuth, Igelsreuth, Lehen, Lichtentanne, Mermettenreuth, Muckenreuth, Neuenreuth, Oberbrcklein, Obergräfenthal, Oberzinkenflur, Rudolphsberg, Sägmhle, Schwingen, Sorg, Tauberhof, Unterbrcklein, Unterobsang, Unterzinkenflur, Waldmannsberg, Aichen, Altdrossenfeld, Brücklein, Dürrwiesen, Eberhardtsreuth, Eichberg, Grauenthal, Hirschgründlein, Hörethshof, Hornungsreuth, Igelsreuth, Lehen
Adressen:
1. Gemeinde Neudrossenfeld
Hauptstraße 34
95326 Neudrossenfeld
2. Landratsamt Kulmbach
Ludwigstraße 10
95326 Kulmbach
3. Finanzamt Kulmbach
Bahnhofstraße 10
95326 Kulmbach
Gemeinde Neudrossenfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.