Neudrossenfeld ist eine Gemeinde im Landkreis Kulmbach (Regierungsbezirk Oberfranken).
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
3767 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95512
Vorwahl
09203
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aichen, Altdrossenfeld, Brcklein, Drrwiesen, Eberhardtsreuth, Eichberg, Grauenthal, Hirschgrndlein, Hörethshof, Hornungsreuth, Igelsreuth, Lehen, Lichtentanne, Mermettenreuth, Muckenreuth, Neuenreuth, Oberbrcklein, Obergräfenthal, Oberzinkenflur, Rudolphsberg, Sägmhle, Schwingen, Sorg, Tauberhof, Unterbrcklein, Unterobsang, Unterzinkenflur, Waldmannsberg, Aichen, Altdrossenfeld, Brücklein, Dürrwiesen, Eberhardtsreuth, Eichberg, Grauenthal, Hirschgründlein, Hörethshof, Hornungsreuth, Igelsreuth, Lehen
Adressen:
1. Gemeinde Neudrossenfeld
Hauptstraße 34
95326 Neudrossenfeld
2. Landratsamt Kulmbach
Ludwigstraße 10
95326 Kulmbach
3. Finanzamt Kulmbach
Bahnhofstraße 10
95326 Kulmbach
Gemeinde Neudrossenfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.