Dinklage ist eine Stadt im Landkreis Vechta, Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
13.290 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49413
Vorwahl
04443
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bahlen, Bnne, Schwege, Wulfenau, Bahlen, Bünne, Schwege, Wulfenau
Gemeinde Dinklage – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:30
- Dienstag: 09:00 - 12:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Dinklage sollen 45 Grundstücke im Wohngebiet Staggenborg geschaffen werden, mit Größen zwischen 600 und fast 1200 Quadratmetern. Diese Grundstücke werden im Rahmen des Erbbaurechts vergeben. Auf den direkt an der Goethestraße gelegenen Grundstücken sollen Wohnhäuser mit bis zu vier Einheiten für den sozialen Wohnungsbau entstehen. Ein rund 630 Quadratmeter großer Spielplatz ist im zentralen Bereich vorgesehen. Die Baureife soll Mitte 2020 erfolgen. Zudem gibt es Pläne für den Ausbau von Windenergieanlagen, insbesondere das Repowering im Windpark Bünne-Wehdel, wo vier Anlagen auf Gemarkung Dinklage errichtet werden sollen.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.