Dinklage ist eine Stadt im Landkreis Vechta, Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
13.290 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49413
Vorwahl
04443
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bahlen, Bnne, Schwege, Wulfenau, Bahlen, Bünne, Schwege, Wulfenau
Gemeinde Dinklage – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:30
- Dienstag: 09:00 - 12:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Dinklage sollen 45 Grundstücke im Wohngebiet Staggenborg geschaffen werden, mit Größen zwischen 600 und fast 1200 Quadratmetern. Diese Grundstücke werden im Rahmen des Erbbaurechts vergeben. Auf den direkt an der Goethestraße gelegenen Grundstücken sollen Wohnhäuser mit bis zu vier Einheiten für den sozialen Wohnungsbau entstehen. Ein rund 630 Quadratmeter großer Spielplatz ist im zentralen Bereich vorgesehen. Die Baureife soll Mitte 2020 erfolgen. Zudem gibt es Pläne für den Ausbau von Windenergieanlagen, insbesondere das Repowering im Windpark Bünne-Wehdel, wo vier Anlagen auf Gemarkung Dinklage errichtet werden sollen.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.