Dinklage ist eine Stadt im Landkreis Vechta, Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
13.290 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49413
Vorwahl
04443
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bahlen, Bnne, Schwege, Wulfenau, Bahlen, Bünne, Schwege, Wulfenau
Gemeinde Dinklage – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:30
- Dienstag: 09:00 - 12:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Dinklage sollen 45 Grundstücke im Wohngebiet Staggenborg geschaffen werden, mit Größen zwischen 600 und fast 1200 Quadratmetern. Diese Grundstücke werden im Rahmen des Erbbaurechts vergeben. Auf den direkt an der Goethestraße gelegenen Grundstücken sollen Wohnhäuser mit bis zu vier Einheiten für den sozialen Wohnungsbau entstehen. Ein rund 630 Quadratmeter großer Spielplatz ist im zentralen Bereich vorgesehen. Die Baureife soll Mitte 2020 erfolgen. Zudem gibt es Pläne für den Ausbau von Windenergieanlagen, insbesondere das Repowering im Windpark Bünne-Wehdel, wo vier Anlagen auf Gemarkung Dinklage errichtet werden sollen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.