Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Dollnstein

Dollnstein (bairisch Doischda) ist ein Markt im Westen des oberbayerischen Landkreises Eichstätt und liegt im Naturpark Altmühltal am Zulauf des Urdonautales zum heutigen Altmühltal.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2854 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91795
Vorwahl
08422
Adresse derMarktverwaltung
Papst-Viktor-Str. 35, 91795 Dollnstein
Papst-Viktor-Str. 35, 91795 Dollnstein 91795 Bayern DE
Website
Ortsteile
Attenbrunnmhle, Breitenfurt, Bubenrothermhle, Eberswang, Ensfeld, Groppenhof, Hagenacker, Haunsfeld, Ried, Schönau, Sonderholzerhof, Wielandshöfe, Ziegelhtte, Attenbrunnmühle, Breitenfurt, Bubenrothermühle, Eberswang, Ensfeld, Groppenhof, Hagenacker, Haunsfeld, Ried, Schönau, Sonderholzerhof, Wielandshöfe, Ziegelhütte
Gemeinde Dollnstein – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00 13:30 - 16:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.