Donaustauf ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Regensburg in Bayern und Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Donaustauf
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
4241 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93093
Vorwahl
09403
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Hammermhle, Heuweg, Klammer, Lichtenwald, Neumhle, Oberlichtenwald, Parkhaus, Reiflding, Scherbatzen, Steinbuckl, Unterlichtenwald, Aschenbrennermarter, Hammermühle, Heuweg, JagdhausThiergarten, Klammer, Lichtenwald, Neumühle, Oberlichtenwald, Parkhaus, Reiflding, Scherbatzen, Steinbuckl, Unterlichtenwald
Gemeinde Donaustauf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.