Diese verteilen sich auf fast 77 Quadratkilometer, was eine Bevölkerungsdichte von etwa 58 Einwohner pro Quadratkilometer ergibt. Dies ist selbst im innerostfriesischen Vergleich sehr niedrig. Mit 4513 Einwohnern ist sie die kleinste Einheitsgemeinde auf dem Festland des Landkreises Aurich
Bundesland
Landkreis
Einwohner
4457 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
26553, 26427Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
04933, 04938
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Alexandrinenhof, Buterhusen, Butterburg, Deichstrich, Dornumergrode, Dhringshof, Eiland, Georgshof, GroßKiphausen, Joachimsfeld, Kiphausen, KleinKiphausen, Kloster, Mariannenhof, Marienfeld, MittelKiphausen, Neuhausen, Reersum, Reidump, Resterhafe, Schlöterei, Schwittersum, Wahlstätte, Westeraccum, Wilhelminenhof, Alexandrinenhof, Buterhusen, Butterburg, Deichstrich, Dornumergrode, Dühringshof, Eiland, Georgshof, GroßKiphausen, Joachimsfeld, Kiphausen, KleinKiphausen, Kloster, Mariannenhof, Marienfeld
Gemeinde Dornum – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.