Dornum ist eine Einheitsgemeinde in Ostfriesland und gehört politisch zum Landkreis Aurich in Niedersachsen. Mit 4513 Einwohnern ist sie die kleinste Einheitsgemeinde auf dem Festland des Landkreises Aurich. Diese verteilen sich auf fast 77 Quadratkilometer, was eine Bevölkerungsdichte von etwa 58 Einwohner pro Quadratkilometer ergibt
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Einwohner
4457 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
26553, 26427Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
04933, 04938
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Alexandrinenhof, Buterhusen, Butterburg, Deichstrich, Dornumergrode, Dhringshof, Eiland, Georgshof, GroßKiphausen, Joachimsfeld, Kiphausen, KleinKiphausen, Kloster, Mariannenhof, Marienfeld, MittelKiphausen, Neuhausen, Reersum, Reidump, Resterhafe, Schlöterei, Schwittersum, Wahlstätte, Westeraccum, Wilhelminenhof, Alexandrinenhof, Buterhusen, Butterburg, Deichstrich, Dornumergrode, Dühringshof, Eiland, Georgshof, GroßKiphausen, Joachimsfeld, Kiphausen, KleinKiphausen, Kloster, Mariannenhof, Marienfeld
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.