Mit 4513 Einwohnern ist sie die kleinste Einheitsgemeinde auf dem Festland des Landkreises Aurich. Diese verteilen sich auf fast 77 Quadratkilometer, was eine Bevölkerungsdichte von etwa 58 Einwohner pro Quadratkilometer ergibt. Dornum ist eine Einheitsgemeinde in Ostfriesland und gehört politisch zum Landkreis Aurich in Niedersachsen
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Einwohner
4457 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
26553, 26427Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
04933, 04938
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Alexandrinenhof, Buterhusen, Butterburg, Deichstrich, Dornumergrode, Dhringshof, Eiland, Georgshof, GroßKiphausen, Joachimsfeld, Kiphausen, KleinKiphausen, Kloster, Mariannenhof, Marienfeld, MittelKiphausen, Neuhausen, Reersum, Reidump, Resterhafe, Schlöterei, Schwittersum, Wahlstätte, Westeraccum, Wilhelminenhof, Alexandrinenhof, Buterhusen, Butterburg, Deichstrich, Dornumergrode, Dühringshof, Eiland, Georgshof, GroßKiphausen, Joachimsfeld, Kiphausen, KleinKiphausen, Kloster, Mariannenhof, Marienfeld
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.