Benannt ist sie nach dem gleichnamigen Hauptort. Dies ist selbst im innerostfriesischen Vergleich sehr niedrig. Mit 4513 Einwohnern ist sie die kleinste Einheitsgemeinde auf dem Festland des Landkreises Aurich
Bundesland
Landkreis
Einwohner
4457 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
26553, 26427Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
04933, 04938
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Alexandrinenhof, Buterhusen, Butterburg, Deichstrich, Dornumergrode, Dhringshof, Eiland, Georgshof, GroßKiphausen, Joachimsfeld, Kiphausen, KleinKiphausen, Kloster, Mariannenhof, Marienfeld, MittelKiphausen, Neuhausen, Reersum, Reidump, Resterhafe, Schlöterei, Schwittersum, Wahlstätte, Westeraccum, Wilhelminenhof, Alexandrinenhof, Buterhusen, Butterburg, Deichstrich, Dornumergrode, Dühringshof, Eiland, Georgshof, GroßKiphausen, Joachimsfeld, Kiphausen, KleinKiphausen, Kloster, Mariannenhof, Marienfeld
Gemeinde Dornum – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.