Mit 4513 Einwohnern ist sie die kleinste Einheitsgemeinde auf dem Festland des Landkreises Aurich. Dornum ist eine Einheitsgemeinde in Ostfriesland und gehört politisch zum Landkreis Aurich in Niedersachsen. Dies ist selbst im innerostfriesischen Vergleich sehr niedrig
Bundesland
Landkreis
Einwohner
4457 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
26553, 26427Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
04933, 04938
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Alexandrinenhof, Buterhusen, Butterburg, Deichstrich, Dornumergrode, Dhringshof, Eiland, Georgshof, GroßKiphausen, Joachimsfeld, Kiphausen, KleinKiphausen, Kloster, Mariannenhof, Marienfeld, MittelKiphausen, Neuhausen, Reersum, Reidump, Resterhafe, Schlöterei, Schwittersum, Wahlstätte, Westeraccum, Wilhelminenhof, Alexandrinenhof, Buterhusen, Butterburg, Deichstrich, Dornumergrode, Dühringshof, Eiland, Georgshof, GroßKiphausen, Joachimsfeld, Kiphausen, KleinKiphausen, Kloster, Mariannenhof, Marienfeld
Gemeinde Dornum – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.