Sie befindet sich nordwestlich der Landeshauptstadt Hannover. Garbsen ist eine selbständige Gemeinde und mit über 60.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt in der Region Hannover in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Region Hannover
Einwohner
60.711 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
30823, 30826, 30827
Vorwahlen
05131, 05137, 05031
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
DerblaueSee, Kastendamm, DerblaueSee, Kastendamm
Gemeinde Garbsen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Garbsen wird im Stadtteil Berenbostel-Ost ein neues Wohnbaugebiet „Im Fuchsfeld“ entwickelt, das bis zu 620 Wohneinheiten umfasst, davon 30 Prozent für sozialen Wohnungsbau. Das Projekt includes eine Kindertagesstätte, ein nachhaltiges Energiekonzept mit zentralen Wärmepumpen und Gas-Kesselanlage, sowie ein Mobilitätszentrum mit Carsharing- und E-Bike-Optionen. Die Bauphase soll fünf bis zehn Jahre dauern, mit einer geplanten politischen Abstimmung über den Bebauungsplan bereits 2026.
Zusätzlich gibt es Pläne für eine Neue Mitte in Garbsens Stadtzentrum, wo an der Europaallee 230 Wohnungen entstehen sollen, und weitere Bauprojekte in den Stadtteilen Horst, Meyenfeld, Stelingen und Berenbostel, um den wachsenden Wohnbedarf zu decken.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.