Garbsen ist eine selbständige Gemeinde und mit über 60.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt in der Region Hannover in Niedersachsen. Sie befindet sich nordwestlich der Landeshauptstadt Hannover
Bundesland
Landkreis
Region Hannover
Einwohner
60.711 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
30823, 30826, 30827
Vorwahlen
05131, 05137, 05031
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
DerblaueSee, Kastendamm, DerblaueSee, Kastendamm
Gemeinde Garbsen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Garbsen wird im Stadtteil Berenbostel-Ost ein neues Wohnbaugebiet „Im Fuchsfeld“ entwickelt, das bis zu 620 Wohneinheiten umfasst, davon 30 Prozent für sozialen Wohnungsbau. Das Projekt includes eine Kindertagesstätte, ein nachhaltiges Energiekonzept mit zentralen Wärmepumpen und Gas-Kesselanlage, sowie ein Mobilitätszentrum mit Carsharing- und E-Bike-Optionen. Die Bauphase soll fünf bis zehn Jahre dauern, mit einer geplanten politischen Abstimmung über den Bebauungsplan bereits 2026.
Zusätzlich gibt es Pläne für eine Neue Mitte in Garbsens Stadtzentrum, wo an der Europaallee 230 Wohnungen entstehen sollen, und weitere Bauprojekte in den Stadtteilen Horst, Meyenfeld, Stelingen und Berenbostel, um den wachsenden Wohnbedarf zu decken.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.