Drolshagen ist eine kreisangehörige Stadt des Kreises Olpe im Regierungsbezirk Arnsberg in Nordrhein-Westfalen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
11.618 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57489
Vorwahlen
02761, 02763
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Benolpe, Börlinghausen, Gelslingen, Kram, Benolpe, Börlinghausen, Gelslingen, Kram
Gemeinde Drolshagen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Masterplan „Drei Höfe Drolshagen“ sieht die Entwicklung eines zukunftsorientierten Wohnquartiers vor, das die Bereiche Wohnen, Arbeit und Freizeit zusammenbringt. Das Quartier soll auf einer Fläche von 40.000 Quadratmetern oberhalb der B 55 entstehen und durch die Nutzung von Sonnenenergie und Erdwärme energetisch autark sein. Es wird in drei Bereiche unterteilt: Der Gasthof für dauerhafte und zeitweise Wohnmöglichkeiten, der Werkhof für kleinere Betriebe und Handwerk, und der Landhof für den Anbau eigener Produkte.
In den nächsten Wochen soll die Stadtverordnetenversammlung den Beschluss fassen, einen Bebauungsplan aufzustellen, der möglicherweise in der zweiten Jahreshälfte 2026 vorliegen könnte. Parallel dazu muss eine Genossenschaft ein Finanzierungskonzept entwickeln. Das Projekt ist von der Bundesstiftung Umwelt gefördert und soll als Blaupause für andere Kommunen dienen.
Architektur-Studenten der Hochschule in Aachen waren bereits vor Ort, um sich zu informieren und Pläne für das Areal zu entwickeln.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.