Drolshagen ist eine kreisangehörige Stadt des Kreises Olpe im Regierungsbezirk Arnsberg in Nordrhein-Westfalen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
11.618 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57489
Vorwahlen
02761, 02763
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Benolpe, Börlinghausen, Gelslingen, Kram, Benolpe, Börlinghausen, Gelslingen, Kram
Gemeinde Drolshagen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Masterplan „Drei Höfe Drolshagen“ sieht die Entwicklung eines zukunftsorientierten Wohnquartiers vor, das die Bereiche Wohnen, Arbeit und Freizeit zusammenbringt. Das Quartier soll auf einer Fläche von 40.000 Quadratmetern oberhalb der B 55 entstehen und durch die Nutzung von Sonnenenergie und Erdwärme energetisch autark sein. Es wird in drei Bereiche unterteilt: Der Gasthof für dauerhafte und zeitweise Wohnmöglichkeiten, der Werkhof für kleinere Betriebe und Handwerk, und der Landhof für den Anbau eigener Produkte.
In den nächsten Wochen soll die Stadtverordnetenversammlung den Beschluss fassen, einen Bebauungsplan aufzustellen, der möglicherweise in der zweiten Jahreshälfte 2026 vorliegen könnte. Parallel dazu muss eine Genossenschaft ein Finanzierungskonzept entwickeln. Das Projekt ist von der Bundesstiftung Umwelt gefördert und soll als Blaupause für andere Kommunen dienen.
Architektur-Studenten der Hochschule in Aachen waren bereits vor Ort, um sich zu informieren und Pläne für das Areal zu entwickeln.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.