Bebauungsplan24
Egesheim
Egesheim ist eine Gemeinde im Landkreis Tuttlingen in Baden-Württemberg, Deutschland.
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
632 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
78592, 78580
Vorwahl
07429
Adresse der Gemeinde
Website
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
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Der Bebauungsplan soll aus dem Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan für die gesamte Gemeinde, entwickelt werden (Standardverfahren).
Nach dem deutschen Baugesetzbuch gibt es noch weitere Aspekte, die bei der Planung einer städtischen Umgebung berücksichtigt werden müssen.
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Eine nachhaltige Entwicklung,
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Soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen,
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Verantwortung gegenüber künftigen Generationen,
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Dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodenordnung,
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Menschenwürdige Umwelt,
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Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen,
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Klimaschutz und Klimaanpassung,
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Städtebauliche Gestalt
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Baukulturelle Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes
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Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse,
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Soziale und kulturelle Bedürfnisse,
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Denkmalschutz,
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Belange des Umweltschutzes
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Belange der Wirtschaft
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Belange des Verkehrs.