Bebauungsplan24
Eggenstein-Leopoldshafen
Sie wurde im Zuge der baden-württembergischen Gebietsreform aus den Gemeinden Eggenstein und Leopoldshafen gebildet
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
16.546 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76344
Vorwahlen
0721, 07247
Adresse der Gemeinde
Website
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
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Der Bebauungsplan soll aus dem Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan für die gesamte Gemeinde, entwickelt werden (Standardverfahren).
Nach dem deutschen Baugesetzbuch gibt es noch weitere Aspekte, die bei der Planung einer städtischen Umgebung berücksichtigt werden müssen.
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Eine nachhaltige Entwicklung,
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Soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen,
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Verantwortung gegenüber künftigen Generationen,
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Dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodenordnung,
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Menschenwürdige Umwelt,
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Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen,
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Klimaschutz und Klimaanpassung,
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Städtebauliche Gestalt
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Baukulturelle Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes
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Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse,
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Soziale und kulturelle Bedürfnisse,
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Denkmalschutz,
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Belange des Umweltschutzes
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Belange der Wirtschaft
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Belange des Verkehrs.