Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Elsfleth

Elsfleth [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ɛlsˈfleːt] ist eine Stadt im Landkreis Wesermarsch im Oldenburger Land in Niedersachsen (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Wesermarsch
Einwohner
9113 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26931
Vorwahlen
04404, 04483, 04485
Adresse der Stadtverwaltung
Rathausplatz 1, 26931 Elsfleth
Rathausplatz 1, 26931 Elsfleth 26931 Niedersachsen DE
Website
Ortsteile
Deichstcken, Fnfhausen, Hogenkamp, Huntebrck, Lichtenberg, Lienen, Neuenfelde, Oberrege, Rajenberg, Vorwerkshof, Wehrder, Deichstücken, Fünfhausen, Hogenkamp, Huntebrück, Lichtenberg, Lienen, Neuenfelde, Oberrege, Rajenberg, Vorwerkshof, Wehrder
Gemeinde Elsfleth – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Elsfleth in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen befassen sich hauptsächlich mit allgemeinen Informationen zu Bauleitplänen und Veröffentlichungen im Amtsblatt, aber es fehlen spezifische aktuelle Nachrichten zu Bebauungsplänen in Elsfleth.

FAQ

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.