Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Bebauungsplan24 Engelskirchen

Engelskirchen liegt im Bergischen Land im Südosten des Landes Nordrhein-Westfalen und ist eine kreisangehörige Gemeinde des Oberbergischen Kreises im Regierungsbezirk Köln.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Oberbergischer Kreis
Einwohner
19.293 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
51766
Vorwahlen
02263, 02261, 02262
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bellingroth, Bliesenbach, Bscherhof, Ehreshoven, Erlenhof, Feckelsberg, Forkscheid, Gosse, Hahn, Hardt, Heide, Hintersteimel, Hollenberg, Kaltenbach, Kastor, LeppeHaus, Ley, Miebach, Mllensiefen, Neuenhaus, Neuhardt, Neuremscheid, Ohl, Papiermhle, Remerscheid, Remshagen, Rodt, Rommersberg, Rosenau, Selbach, Stiefelhagen, Thal, Unterbchel, Unterkaltenbach, Unterschelmerath, Unterstaat, Vordersteimel, Wahlscheid, Wallefeld, Bellingroth
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 13:30 - 15:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Der NABU Oberberg hat Bedenken gegen den Bebauungsplan Nr. 84 "Buschhausen" der Gemeinde Engelskirchen geäußert. Die Offenlage für den Plan endete am 23.12.2022. Der NABU kritisiert, dass das bestehende Landschaftsschutzgebiet und der junge "Buschhauser-Wald" durch die Bebauung zerstört würden, obwohl das Gebiet ökologisch wertvoll ist, insbesondere als Kaltluft-Entstehungsgebiet und Wasser-speicher. Es wurden 105 Schmetterlingsarten, davon 9 in der Roten Liste für NRW, gefunden. Der NABU bemängelt die fehlende vollumfängliche Artenschutzuntersuchung in den Planunterlagen und die Offenlage des unvollständigen Bebauungsplan-Entwurfs, da ohne eine vorherige Änderung des Regionalplans keine Rechtskraft erlangt werden kann. Es bestehen Zweifel an einer Regionalplanänderung, da Alternativen für Wohnbebauung in Engelskirchen existieren.

FAQ

Was ist ein einfacher Bebauungsplan?

Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:

  • Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
  • Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
  • Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.

Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

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Der Bebauungsplan soll aus dem Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan für die gesamte Gemeinde, entwickelt werden (Standardverfahren).

Nach dem deutschen Baugesetzbuch gibt es noch weitere Aspekte, die bei der Planung einer städtischen Umgebung berücksichtigt werden müssen.

  • Eine nachhaltige Entwicklung,

  • Soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen,

  • Verantwortung gegenüber künftigen Generationen,

  • Dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodenordnung,

  • Menschenwürdige Umwelt,

  • Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen,

  • Klimaschutz und Klimaanpassung,

  • Städtebauliche Gestalt

  • Baukulturelle Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes

  • Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse,

  • Soziale und kulturelle Bedürfnisse,

  • Denkmalschutz,

  • Belange des Umweltschutzes 

  • Belange der Wirtschaft

  • Belange des Verkehrs.