Mai 2003 Region Unterer Neckar und bis 31. Eppelheim ist eine Stadt im Rhein-Neckar-Kreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rhein-Neckar-Kreis
Einwohner
15.359 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
69214
Vorwahl
06221
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Birkighöfe, Birkighöfe
Gemeinde Eppelheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Technische Ausschuss in Eppelheim hat eine verspätete Anhörung zum Bebauungsplan „Schwetzinger Höfe“ in Schwetzingen zugestimmt, obwohl dies keine Auswirkungen auf Eppelheim hat. Es gab eine Diskussion über die Notwendigkeit einer Stellungnahme, da diese möglicherweise nicht mehr berücksichtigt wird. Zudem wurde über die Wiedernutzbarmachung des Pfaudler-Areals in der Schwetzinger Oststadt gesprochen, das jedoch nicht Eppelheim betrifft.
In Eppelheim selbst gab es keine neuen spezifischen Entscheidungen oder Änderungen zu den Bebauungsplänen, aber es wurde erwähnt, dass die Stadt Eppelheim laufende Planverfahren hat, die auf der Stadtwebsite eingesehen werden können.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.