Sie liegt im Nordwesten Baden-Württembergs und im Einflussbereich des direkt benachbarten Oberzentrums Heidelberg. Sie gehört zur europäischen Metropolregion Rhein-Neckar (bis 20
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rhein-Neckar-Kreis
Einwohner
15.359 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
69214
Vorwahl
06221
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Birkighöfe, Birkighöfe
Gemeinde Eppelheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Technische Ausschuss in Eppelheim hat eine verspätete Anhörung zum Bebauungsplan „Schwetzinger Höfe“ in Schwetzingen zugestimmt, obwohl dies keine Auswirkungen auf Eppelheim hat. Es gab eine Diskussion über die Notwendigkeit einer Stellungnahme, da diese möglicherweise nicht mehr berücksichtigt wird. Zudem wurde über die Wiedernutzbarmachung des Pfaudler-Areals in der Schwetzinger Oststadt gesprochen, das jedoch nicht Eppelheim betrifft.
In Eppelheim selbst gab es keine neuen spezifischen Entscheidungen oder Änderungen zu den Bebauungsplänen, aber es wurde erwähnt, dass die Stadt Eppelheim laufende Planverfahren hat, die auf der Stadtwebsite eingesehen werden können.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.