Mai 2003 Region Unterer Neckar und bis 31. Sie liegt im Nordwesten Baden-Württembergs und im Einflussbereich des direkt benachbarten Oberzentrums Heidelberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rhein-Neckar-Kreis
Einwohner
15.359 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
69214
Vorwahl
06221
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Birkighöfe, Birkighöfe
Gemeinde Eppelheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Technische Ausschuss in Eppelheim hat eine verspätete Anhörung zum Bebauungsplan „Schwetzinger Höfe“ in Schwetzingen zugestimmt, obwohl dies keine Auswirkungen auf Eppelheim hat. Es gab eine Diskussion über die Notwendigkeit einer Stellungnahme, da diese möglicherweise nicht mehr berücksichtigt wird. Zudem wurde über die Wiedernutzbarmachung des Pfaudler-Areals in der Schwetzinger Oststadt gesprochen, das jedoch nicht Eppelheim betrifft.
In Eppelheim selbst gab es keine neuen spezifischen Entscheidungen oder Änderungen zu den Bebauungsplänen, aber es wurde erwähnt, dass die Stadt Eppelheim laufende Planverfahren hat, die auf der Stadtwebsite eingesehen werden können.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.