Sie liegt im Nordwesten Baden-Württembergs und im Einflussbereich des direkt benachbarten Oberzentrums Heidelberg. Eppelheim ist eine Stadt im Rhein-Neckar-Kreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rhein-Neckar-Kreis
Einwohner
15.359 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
69214
Vorwahl
06221
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Birkighöfe, Birkighöfe
Gemeinde Eppelheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Technische Ausschuss in Eppelheim hat eine verspätete Anhörung zum Bebauungsplan „Schwetzinger Höfe“ in Schwetzingen zugestimmt, obwohl dies keine Auswirkungen auf Eppelheim hat. Es gab eine Diskussion über die Notwendigkeit einer Stellungnahme, da diese möglicherweise nicht mehr berücksichtigt wird. Zudem wurde über die Wiedernutzbarmachung des Pfaudler-Areals in der Schwetzinger Oststadt gesprochen, das jedoch nicht Eppelheim betrifft.
In Eppelheim selbst gab es keine neuen spezifischen Entscheidungen oder Änderungen zu den Bebauungsplänen, aber es wurde erwähnt, dass die Stadt Eppelheim laufende Planverfahren hat, die auf der Stadtwebsite eingesehen werden können.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.