Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Erfurt

Wichtigste Institutionen neben den Landesbehörden sind das Bundesarbeitsgericht, die Universität und Fachhochschule Erfurt, das katholische Bistum Erfurt, dessen Kathedrale der Erfurter Dom ist, sowie das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland. Erfurt [ˈʔɛɐ̯.fʊɐ̯tʰ] ist die Landeshauptstadt des Freistaates Thüringen
Bundesland
Thüringen
Einwohner
213.227 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
99084–99099
Vorwahlen
0361, 036201, 036202, 036203, 036204, 036208
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 13:30 - 16:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 13:30 - 16:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
- Ein umstrittenes Bauvorhaben namens "Riegel & Reiter" auf dem Erfurter Ringelberg steht vor Gericht, da eine Klägerin den Bebauungsplan vor dem Oberverwaltungsgericht Weimar anficht. Die Klage betrifft Abwägungsfehler und die Nichtbeachtung des Flächennutzungsplans, der ursprünglich nur Handel und Nahversorgung vorsah. Die Investorin Carola Busse plant möglicherweise, das Projekt zu verkaufen, bevor mit dem Bau begonnen wird.

- Der Erfurter Stadtrat hat den Bau einer neuen Gemeinschaftsschule in der Blumenstraße beschlossen, trotz Bedenken wegen der dort lebenden, geschützten Feldhamster. Die Umsiedlung der Hamster soll etwa 2,5 Millionen Euro über 30 Jahre kosten.

- Es gab Proteste gegen den Bebauungsplan für Schmira Nord, da dort auf naturschutzfachlich wertvollen Flächen Wohneinheiten entstehen sollen, was von Umweltgruppen und der Bürgerinitiative Schmira kritisiert wird.

FAQ

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:

  • Wohnbauflächen
  • Gewerbliche Bauflächen
  • Grünflächen
  • Verkehrsflächen
  • Flächen für Gemeinbedarf

Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.

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Der Bebauungsplan soll aus dem Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan für die gesamte Gemeinde, entwickelt werden (Standardverfahren).

Nach dem deutschen Baugesetzbuch gibt es noch weitere Aspekte, die bei der Planung einer städtischen Umgebung berücksichtigt werden müssen.

  • Eine nachhaltige Entwicklung,

  • Soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen,

  • Verantwortung gegenüber künftigen Generationen,

  • Dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodenordnung,

  • Menschenwürdige Umwelt,

  • Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen,

  • Klimaschutz und Klimaanpassung,

  • Städtebauliche Gestalt

  • Baukulturelle Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes

  • Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse,

  • Soziale und kulturelle Bedürfnisse,

  • Denkmalschutz,

  • Belange des Umweltschutzes 

  • Belange der Wirtschaft

  • Belange des Verkehrs.