Erkelenz ist eine Stadt im Rheinland und liegt rund 15 Kilometer südwestlich von Mönchengladbach am Nordrand der Kölner Bucht auf halbem Weg zwischen Niederrhein und Niedermaas
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
43.492 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
41812
Vorwahlen
02431, 02164, 02432, 02435, 02433
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hauerhof, Mennekrath, Neuhaus, Oeratt, Tenholt, Wahnenbusch, Hauerhof, Mennekrath, Neuhaus, Oeratt, Tenholt, Wahnenbusch
Gemeinde Erkelenz – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Erkelenz hat in den letzten Jahren zahlreiche Bebauungspläne und -änderungen umgesetzt, um der wachsenden Nachfrage nach Bauland und Wohnungen zu begegnen. Ein wichtiges Handlungskonzept ist das „Handlungskonzept Wohnen“, das einen Neubaubedarf von rund 250 Wohnungen jährlich bis 2030 ausweist. Die Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz (GEE) hat in den vergangenen 20 Jahren über 1.000 Baugrundstücke in 30 verschiedenen Baugebieten entwickelt, was zu einer signifikanten Erhöhung des Wohnungsbestands und einer positiven Einwohnerentwicklung beigetragen hat. Zudem werden Bebauungspläne durch den Rat der Stadt als Satzung beschlossen und sind rechtsverbindlich für die Besitzenden von Grundstücken.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.