Sie grenzt im Westen an die Landeshauptstadt Düsseldorf, damit gehört Erkrath zur Agglomeration Düsseldorf
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
43.594 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
40699
Vorwahlen
0211, 02104, 02129
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Erkrath – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Ein Bebauungsplan für die Schmiedestraße ist vom 14.02. bis 20.03.2024 öffentlich einsehbar.
- Das Planungsamt bereitet weitere Schritte für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das ehemalige Gemeindezentrum vor, das abgerissen und durch neuen Wohnraum ersetzt werden soll.
- Neubauprojekte in Erkrath umfassen den Bau einer neuen Feuer- und Rettungswache am Clever Feld, den Neubau des Schulzentrums Sandheide und des Gymnasiums am Neandertal.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.