Felsberg ist eine Stadt im nordhessischen Schwalm-Eder-Kreis, gut 20 Kilometer südlich von Kassel.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Schwalm-Eder-Kreis
Einwohner
10.616 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
34587
Vorwahlen
05662, 05665, 05683
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Felsberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat den Bebauungsplan für die Wohnbebauung auf dem Gelände des ehemaligen Kalkwerks in Felsberg beschlossen. Dieser Plan ersetzt den Bebauungsplan "Innenbereich Felsberg" aus dem Jahr 1998. Geplant ist die Errichtung von sieben Wohnhäusern, wobei die ortsbildprägenden Gebäude des ehemaligen Kalkwerkensembles erhalten bleiben sollen. Die inneren Erschließungswege werden durch einen Privatweg als Ring um das Gebäude des ehemaligen Kalkwerks gewährleistet, und die Stellplätze können auf den einzelnen Grundstücken organisiert werden.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.