Frankfurt (Oder) ist eine am Westufer der Oder gelegene kreisfreie Stadt im östlichen Brandenburg. Die östlich der Oder gelegene polnische Stadt Słubice ging nach Festlegung der Oder-Neiße-Grenze in den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg aus dem einstmaligen Frankfurter Stadtteil Dammvorstadt hervor
Bundesland
Einwohner
56.679 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
15230, 15232, 15234, 15236
Vorwahlen
0335, 033605
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Frankfurt (Oder) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 16:00
- Dienstag: 09:00 - 16:00
- Mittwoch: 09:00 - 16:00
- Donnerstag: 09:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 15:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Frankfurt (Oder) sindSeveral Bebauungsplanverfahren aktuell im Gange:
- Ein Projekt der evangelischen Kirchengemeinde plant den Bau von 17 Einfamilienhäusern auf 1,7 Hektar Land in Lichtenberg, vor allem für junge Familien.
- Ein Berliner Projektentwickler arbeitet an der Sanierung des ehemaligen Heeresbauamts in der Fürstenwalder Poststraße, um ein Boardinghouse zu errichten.
- Es gibt Entwurfsbeteiligungen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung, insbesondere für die Projekte "Photovoltaik Lindower Weg" und andere, mit öffentlicher Auslegung der Planentwürfe vom 17.10.2024 bis 18.11.2024.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.