Die Stadt Friedrichstadt (dänisch Frederiksstad, nordfriesisch: Fräärstää, plattdeutsch: Friesstadt, Frieestadt, Friechstadt, niederländisch Frederikstad aan de Eider) liegt zwischen den Flüssen Eider und Treene im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Nordfriesland
Einwohner
2593 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25840
Vorwahl
04881
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Badenkoog, Drandersumkoog, Eiderbrcke, Eiderdeich, Feldbergshof, Freesenkoog, Herrenhallig, Hörn, Hörnhof, Honnenshof, Konteiushof, Moderswarft, Moorhof, Mhlendeich, Norddeich, Oldenkoog, Remonstrantenhof, Riesbll, Riesbllhof, StPeterskoog, Saxfähre, Schmeerkrug, SchwarzerBock, Sonnenberg, Spätinghof, Staatshof, Stadtshof, Sderdeich, Treenedeich, Treenehof, Treenesiedlung, WeißerBock, Westerbllhof, Badenkoog, Drandersumkoog, Eiderbrücke, Eiderdeich, Feldbergshof, Freesenkoog, Herrenhallig
Gemeinde Friedrichstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.