Die Stadt Fulda am gleichnamigen Fluss ist das Oberzentrum der Region Osthessen und die neuntgrößte Stadt Hessens. Sie ist die Kreisstadt des Landkreises Fulda und eine von sieben Sonderstatusstädten Hessens
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
68.462 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
36037, 36039, 36041, 36043
Vorwahl
0661
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Birkenhof, Buchenhof, Finkenhain, Mittelberg, Weihershof, Weihersmhle, Birkenhof, Buchenhof, Finkenhain, Mittelberg, Weihershof, Weihersmühle
Gemeinde Fulda – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Erschließungsarbeiten für das Baugebiet Waidesgrund in Fulda beginnen 2023, der Baustart ist für 2024/25 geplant. Drei Investoren, die Nassauische Heimstätte | Wohnstadt, das Siedlungswerk Fulda und TING Projekte, werden insgesamt fünf Baufelder bebauen und rund 280 neue Wohneinheiten erstellen, davon 30 Prozent mietpreisgebunden. Die Bezugsfertigkeit der ersten Wohneinheiten wird für 2026/27 erwartet.
Zusätzlich wird in Fulda der Flächennutzungsplan für das Neubaugebiet "Am Ziergraben" in Gläserzell geändert, um neue Wohnbauflächen auszuweisen und der aktuellen Nachfrage gerecht zu werden.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.