Fuldatal ist eine Gemeinde im nordhessischen Landkreis Kassel.
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
12.467 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
34233,34127 (Am Sandkopf)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
0561, 05607, 05541
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Märchenmhle, Schocketal, Speele, Märchenmühle, Reinhardswaldschule, Schocketal, Speele
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Fuldabrück, nicht Fuldatal, betreffen den Bebauungsplan Nr. 47 „Solarpark Fuldabrück II“ in der Gemarkung Dörnhagen. Dieser Plan wurde am 17.09.2024 von der Gemeindevertretung beschlossen und trat mit der Bekanntmachung am 09.10.2024 in Kraft. Der Plan ermöglicht die Nutzung einer Fläche von etwa 4,53 ha für eine Freiflächenphotovoltaikanlage nördlich des Ortsteils Dörnhagen östlich der BAB 7.
Für Fuldatal selbst gibt es keine aktuellen Nachrichten in den bereitgestellten Quellen, sondern nur eine ältere Flächennutzungsplanänderung ZRK 46 "Entwicklung Grebenstraße" aus 2019.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.