Fuldatal ist eine Gemeinde im nordhessischen Landkreis Kassel.
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
12.467 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
34233,34127 (Am Sandkopf)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
0561, 05607, 05541
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Märchenmhle, Schocketal, Speele, Märchenmühle, Reinhardswaldschule, Schocketal, Speele
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Fuldabrück, nicht Fuldatal, betreffen den Bebauungsplan Nr. 47 „Solarpark Fuldabrück II“ in der Gemarkung Dörnhagen. Dieser Plan wurde am 17.09.2024 von der Gemeindevertretung beschlossen und trat mit der Bekanntmachung am 09.10.2024 in Kraft. Der Plan ermöglicht die Nutzung einer Fläche von etwa 4,53 ha für eine Freiflächenphotovoltaikanlage nördlich des Ortsteils Dörnhagen östlich der BAB 7.
Für Fuldatal selbst gibt es keine aktuellen Nachrichten in den bereitgestellten Quellen, sondern nur eine ältere Flächennutzungsplanänderung ZRK 46 "Entwicklung Grebenstraße" aus 2019.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.