Kuppenheim ist eine Stadt im Westen von Baden-Württemberg bei Rastatt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
8399 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76456
Vorwahlen
07222, 07225
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Kuppenheim
Hauptstraße 1
76456 Kuppenheim
2. Ordnungsamt Kuppenheim
Hauptstraße 1
76456 Kuppenheim
3. Bürgeramt Kuppenheim
Hauptstraße 1
76456 Kuppenheim
Gemeinde Kuppenheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 11:30
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Kuppenheim plant die Ausweisung eines Industriegebietes „Ober-Hardrain“ östlich der Landesstraße L 67 und südlich der geplanten B3-neu Trasse. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 26.06.2023 gefasst, und die Bekanntmachung erfolgte am 29.06.2023 im Amtsblatt „Kommunal-Echo“. Der Bebauungsplan soll Gewerbeflächen zur Stärkung des Standorts Kuppenheim und der Wirtschaftsregion Mittelbaden entwickeln und sicherstellen. Die Fläche des Bebauungsplans beträgt 10,37 ha und soll über den bestehenden Kreisverkehr an der Landesstraße L 67 erschlossen werden. Die Fortschreibung des Regionalplans und der Bebauungsplan laufen nahezu parallel, mit dem Beschluss der Gesamtfortschreibung des Regionalplans voraussichtlich Ende 2024/Anfang 2025.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.