Kuppenheim ist eine Stadt im Westen von Baden-Württemberg bei Rastatt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
8399 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76456
Vorwahlen
07222, 07225
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Kuppenheim
Hauptstraße 1
76456 Kuppenheim
2. Ordnungsamt Kuppenheim
Hauptstraße 1
76456 Kuppenheim
3. Bürgeramt Kuppenheim
Hauptstraße 1
76456 Kuppenheim
Gemeinde Kuppenheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 11:30
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Kuppenheim plant die Ausweisung eines Industriegebietes „Ober-Hardrain“ östlich der Landesstraße L 67 und südlich der geplanten B3-neu Trasse. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 26.06.2023 gefasst, und die Bekanntmachung erfolgte am 29.06.2023 im Amtsblatt „Kommunal-Echo“. Der Bebauungsplan soll Gewerbeflächen zur Stärkung des Standorts Kuppenheim und der Wirtschaftsregion Mittelbaden entwickeln und sicherstellen. Die Fläche des Bebauungsplans beträgt 10,37 ha und soll über den bestehenden Kreisverkehr an der Landesstraße L 67 erschlossen werden. Die Fortschreibung des Regionalplans und der Bebauungsplan laufen nahezu parallel, mit dem Beschluss der Gesamtfortschreibung des Regionalplans voraussichtlich Ende 2024/Anfang 2025.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.