Sie ist nach der Kreisstadt Rastatt und vor der Stadt Bühl die zweitgrößte Stadt des Landkreises Rastatt und bildet zusammen mit der südlichen Nachbarstadt Gernsbach ein Mittelzentrum innerhalb der Region Mittlerer Oberrhein. Januar 1971 ist Gaggenau eine Große Kreisstadt
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
30.059 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76571
Vorwahlen
07225, 07204, 07224, 07222
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Kaltenbach, Kaltenbronn, Schneiderskopf, Schwarzenbach, Trabronn, Kaltenbach, Kaltenbronn, Schneiderskopf, Schwarzenbach, Trabronn
Gemeinde Gaggenau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 11:30
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Gaggenau bereitet derzeit die Aufstellung des Bebauungsplans „Schulzentrum Dachgrub“ vor, um die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen dreigeschossigen Erweiterungsbau an der nördlichen Seite des Schulzentrums in Bad Rotenfels zu schaffen. Der Plan umfasst den Schutz einer geschützten Nasswiese und sieht die Erweiterung des geschützten Biotops „Nasswiesen im unteren Itterbachtal“ als Ausgleichsfläche vor. Monitoring-Maßnahmen sind geplant, um die Umweltauswirkungen zu überwachen und geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.