Seit dem 1. Sie ist nach der Kreisstadt Rastatt und vor der Stadt Bühl die zweitgrößte Stadt des Landkreises Rastatt und bildet zusammen mit der südlichen Nachbarstadt Gernsbach ein Mittelzentrum innerhalb der Region Mittlerer Oberrhein
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
30.059 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76571
Vorwahlen
07225, 07204, 07224, 07222
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Kaltenbach, Kaltenbronn, Schneiderskopf, Schwarzenbach, Trabronn, Kaltenbach, Kaltenbronn, Schneiderskopf, Schwarzenbach, Trabronn
Gemeinde Gaggenau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 11:30
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Gaggenau bereitet derzeit die Aufstellung des Bebauungsplans „Schulzentrum Dachgrub“ vor, um die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen dreigeschossigen Erweiterungsbau an der nördlichen Seite des Schulzentrums in Bad Rotenfels zu schaffen. Der Plan umfasst den Schutz einer geschützten Nasswiese und sieht die Erweiterung des geschützten Biotops „Nasswiesen im unteren Itterbachtal“ als Ausgleichsfläche vor. Monitoring-Maßnahmen sind geplant, um die Umweltauswirkungen zu überwachen und geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.