Januar 1971 ist Gaggenau eine Große Kreisstadt. Sie ist nach der Kreisstadt Rastatt und vor der Stadt Bühl die zweitgrößte Stadt des Landkreises Rastatt und bildet zusammen mit der südlichen Nachbarstadt Gernsbach ein Mittelzentrum innerhalb der Region Mittlerer Oberrhein
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
30.059 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76571
Vorwahlen
07225, 07204, 07224, 07222
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Kaltenbach, Kaltenbronn, Schneiderskopf, Schwarzenbach, Trabronn, Kaltenbach, Kaltenbronn, Schneiderskopf, Schwarzenbach, Trabronn
Gemeinde Gaggenau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 11:30
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Gaggenau bereitet derzeit die Aufstellung des Bebauungsplans „Schulzentrum Dachgrub“ vor, um die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen dreigeschossigen Erweiterungsbau an der nördlichen Seite des Schulzentrums in Bad Rotenfels zu schaffen. Der Plan umfasst den Schutz einer geschützten Nasswiese und sieht die Erweiterung des geschützten Biotops „Nasswiesen im unteren Itterbachtal“ als Ausgleichsfläche vor. Monitoring-Maßnahmen sind geplant, um die Umweltauswirkungen zu überwachen und geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.