Garding (plattdeutsch: Garn, Gaarn) ist eine Stadt im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Kreis
                                
                                
Nordfriesland                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
2753 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
25836                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
04862                                
                                
                                    Adresse der Amtsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Altgardingdeich, Bootfhrerdeich, Borsthusen, Brckenhaus, Carstenshof, Dreilandenkoog, Eckhof, Gardinggeest, Hlkenbll, Hundorf, Kirchenkoog, Kirchkoog, Knollhof, Korndeich, Lämmerhörn, Leegesee, Lehmberg, Marne, Nordermarsch, Norderweg, Paulshof, Sandwehle, Siekbll, Steinberghof, Sdermarsch, Timonshof, Tönnieshof, Westhof, Altgardingdeich, Bootführerdeich, Borsthusen, Brückenhaus, Carstenshof, Dreilandenkoog, Eckhof, Gardinggeest, Hülkenbüll, Hundorf, Kirchenkoog, Kirchkoog                                
                         
                    
                        
                            
                                Gemeinde Garding – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
 
                                - Dienstag: 09:00 - 12:00
 
                                - Mittwoch: 09:00 - 12:00
 
                                - Donnerstag: 09:00 - 12:00
 
                                - Freitag: 09:00 - 12:00
 
                                - Samstag: Geschlossen
 
                                - Sonntag: Geschlossen
 
                            
                         
                        
                    FAQ
                        
                            Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
                            
                                Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet 
 
                             
                         
                        
                            Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
                            
                                Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
 - Förmlich aufgehoben wird
 - Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
 - Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
 
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.